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   LAG Hamburg, 09.08.2018 - 1 TaBV 4/18   

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https://dejure.org/2018,61027
LAG Hamburg, 09.08.2018 - 1 TaBV 4/18 (https://dejure.org/2018,61027)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09.08.2018 - 1 TaBV 4/18 (https://dejure.org/2018,61027)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09. August 2018 - 1 TaBV 4/18 (https://dejure.org/2018,61027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 167 Abs 2 S 1 SGB 9 2018, § 76 Abs 3 BetrVG
    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement - Regelungsauftrag - Initiativrecht Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2018 - 1 TaBV 4/18
    Mit Beschluss vom 22. März 2016 (1 ABR 14/14) bestätigte das BAG die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg.

    Dieser Klärungsprozess ist Gegenstand des Einigungsstellenverfahrens zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BAG, Beschluss vom 22. März 2016, 1 ABR 14/14, Rdnr. 12; Juris).

    Der oder die betroffene Beschäftigte ist an diesem Klärungsprozess nicht beteiligt (BAG, Beschluss vom 22. März 2016, 1 ABR 14/14, Rdnr. 29).

  • LAG Hamburg, 20.02.2014 - 1 TaBV 4/13

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2018 - 1 TaBV 4/18
    Das Arbeitsgericht Hamburg hielt die Regelung für wirksam, das Landesarbeitsgericht Hamburg änderte mit seiner Entscheidung vom 20. Februar 2014 (1 TaBV 4/13) den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg ab und stellte fest, dass der Einigungsstellenspruch unwirksam sei.

    Dafür ist das Feststellungsbegehren die richtige Antragsart, eine gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle hat feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung (BAG, Beschluss vom 8. Juni 2004, 1 ABR 4/03; Juris; LAG Hamburg, Beschluss vom 20. Februar 2014, 1 TABV 4/13; Juris).

    Stellt die restliche Regelung noch ein sinnvolles Ganzes dar, so folgt daraus keine vollständige, sondern nur eine teilweise Unwirksamkeit der Entscheidung der Einigungsstelle (LAG Hamburg, Beschluss vom 20. Februar 2014, 1 TaBV 4/13; Juris).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2018 - 1 TaBV 4/18
    Dafür ist das Feststellungsbegehren die richtige Antragsart, eine gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle hat feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung (BAG, Beschluss vom 8. Juni 2004, 1 ABR 4/03; Juris; LAG Hamburg, Beschluss vom 20. Februar 2014, 1 TABV 4/13; Juris).

    An der Klärung dieser Frage haben Arbeitgeberin und Betriebsrat ein rechtliches Interesse unabhängig davon, ob sie selbst durch die betreffende Regelung beschwert sind oder nicht (BAG, Beschluss vom 8. Juni 2004, 1 ABR 4/03, Rn 15).

  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2018 - 1 TaBV 4/18
    Eine Einigungsstelle, die in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit tätig ist, hat den ihr unterbreiteten Konflikt im Rahmen der gestellten Anträge vollständig zu lösen (BAG, Beschluss vom 11. Februar 2014, 1 ABR 72/12, Rdnr. 14; Juris).
  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.08.2018 - 1 TaBV 4/18
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (BAG, Beschluss vom 30. Oktober 2012.1 ABR 64/11, Rdnr. 11; Juris).
  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 36/18

    Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. August 2018 - 1 TaBV 4/18 - wird zurückgewiesen.
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